Einwohnerfragestunde - Ortsgemeinde Böbingen/Pfalz

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Einwohnerfragestunde

Bürger
Im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungen besteht für die Bürgerinnen und Bürger von Böbingen die Möglichkeit, Fragen, Vorschläge oder Anregungen an den Bürgermeister bzw. den Gemeinderat zu richten.
Die Einwohnerfragestunde wird, falls Fragen eingereicht wurden, immer zu Beginn einer Gemeinderatssitzung durchgeführt.

Wichtig! Schriftliche Einreichung der Frage(n), spätestens 3 Arbeitstage vor der entsprechenden Gemeinderatssitzung, per Brief, per Mail an:

  • Stefan Werner
Ortsbürgermeister
Hauptstraße 19a, 67482 Böbingen, Tel. 0160 79 15 293

(Betreff: Einwohnerfragestunde)


Der Gegenstand der Fragen ist auf den Bereich der örtlichen Verwaltung begrenzt, wobei auch Anregungen und Vorschläge vorgebracht werden können.
Adressat der Anfrage ist der Bürgermeister, da er die Gemeinde vertritt. Ratsmitglieder können die Antwort des Bürgermeisters (bzw. der Stellvertreterin/des Stellvertreters) ergänzen oder eine abweichende Antwort vortragen. Die von der Sache her zulässige Anfrage sollte auch als solche formuliert werden und keinen weitergehenden Charakter haben oder von einer politischen Meinungsäußerung geprägt und kein Diskussionsbeitrag in Frageform sein.
Die Frage(n) müssen schriftlich gestellt werden und spätestens 3 Arbeitstage vor der Gemeinderatssitzung an den Bürgermeister gerichtet werden. Das ermöglicht im Interesse des Fragestellers, die Zulässigkeit der Frage zu prüfen und die Antwort vorzubereiten.

Mit * gekennzeichnete Eingabefelder sind Pflichtfelder.




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